„Die Brücke“ Wohnstätten gGmbH zur Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflegebranche

Pressemitteilung
In der Tat sorgt die eingeführte Impfpflicht für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche auch bei uns zu teils kontroversen Diskussionen. Die Palette der vertretenen Meinungen ist erwartungsgemäß groß. Für Viele ist es nur schwer nachvollziehbar, wenn der Gesetzgeber denn eine Impfpflicht im Kampf gegen die Corona-Pandemie für erforderlich hält, warum diese ausgerechnet nur für eine bestimmte Personengruppe bzw. bestimmte Einrichtungen gelten soll. Die Akzeptanz der Maßnahme wäre bei Einführung einer allgemeinen Impfpflicht sicherlich größer.
Erfreulicherweise kann der absolut überwiegende Teil unserer Mitarbeiter, vom Hausmeister über unser Pflege- und Betreuungspersonal bis hin zur Verwaltung und der Geschäftsleitung bereits einen vollständigen Impfschutz nachweisen. Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben noch etwas abgewartet und haben sich nun entschieden, unsere in Kürze im Haus angebotenen Impftermine zu nutzen. Ein großer Dank geht an dieser Stelle an Dr. Uwe Stolz und sein Team, die in der Vergangenheit bereits fünf Vor-Ort-Termine ermöglicht haben und auch die nächsten beiden sicherstellen werden.
Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen sind bekanntlicherweise keine Menschen von einem anderen Stern, sondern Teil unserer Gesellschaft. Naturgemäß gibt es deshalb auch in unseren Reihen Mitarbeiter, die angesichts des Wirrwarrs an Fakten, Statistiken und Fake-News unsicher sind, was denn die richtige Entscheidung ist. Das ist menschlich und wir können das nachvollziehen. Dennoch gibt es aber nun rechtliche Vorgaben, die für uns alle gelten. Deshalb führen wir mit den betreffenden Mitarbeitern Gespräche auf Augenhöhe. Dabei ist es uns als Arbeitgeber besonders wichtig, den von Gesetzgeber erzeugten Druck nicht noch zu verstärken. Vielmehr sollen Informationen im Vordergrund stehen. Informationen zur gesetzlichen Lage und darüber, mit welchen Folgen unter Umständen zu rechnen ist, wenn der vollständige Impfschutz zum gesetzten Termin nicht nachgewiesen werden kann.
Es steht natürlich zu befürchten, dass es zu Personalengpässen kommt, wenn nicht alle Mitarbeiter einen vollständigen Impfschutz nachweisen können und das Gesundheitsamt im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens zu dem Ergebnis kommt, diesen Mitarbeitern die Beschäftigung in unserer Einrichtung zu untersagen. Das ist aber auch nicht anders, wenn eine Infektionswelle den Landkreis durchläuft und Quarantänen verhängt werden müssen. Im speziellen Fall des fehlenden Impfnachweises müssen wir allerdings gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, dem Landkreis und auch dem Sozialministerium des Freistaats nach Lösungsansätzen suchen, um die Arbeitsfähigkeit der Einrichtung nicht zu gefährden. In den zurückliegenden (fast) 2 Jahren Corona-Ausnahmesituationwar das jedenfalls immer sehr gut möglich. Das Gesundheitsamt war uns jederzeit ein zuverlässiger und hilfreicher Partner.
Wir werden jedenfalls um jeden unserer Mitarbeiter kämpfen. Es gilt, persönliche Schicksale oder das eigentlich ungewollte Verlassen des Berufs zu vermeiden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ganz besondere Menschen, die es wert sind, dass die Gesellschaft ihre alltäglichen Leistungenwahrnimmt und um die man sich bemüht. Denn ebenso kümmern sie sich aus Bedürfnis um ihre Bewohner. Ohne sie geht gar nichts. Sie halten den Laden am Laufen. Das sollte die Politik nicht vergessen. Sie erneut zu allererst in die Pflicht zu nehmen, war sicherlich kein hilfreicher Schritt.
Großweitzschen, 12.01.2022
Pressemitteilung

„Die Brücke“ Wohnstätten gGmbH zahlt seinen Mitarbeitenden Corona-Durchhalte-Bonus
Die Corona-Pandemie verlangt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nun seit vier Monaten viel ab. So erschweren die eigenen, uns selbst auferlegten strengen Schutzmaßnahmen die tägliche Arbeit. Aber nicht nur die hohen Hygienestandards, sondern auch die allgegenwärtige Sorge vor der Einschleppung des Virus in unsere Wohnbereiche oder auch die zuweilen mühsame Überzeugungsarbeit für unsere Besuchsregeln gegenüber Angehörigen, fordern uns viel Kraft ab. Es ist nicht einfach, das Bedürfnis der Angehörigen nach flexiblen Besuchsmöglichkeiten oder gemeinsamem Urlaub und das Schutzinteresse aller Bewohner und Betreuer vernünftig gegeneinander abzuwägen und vertretbare Lösungen zu finden.
Aber die vergangenen Monate haben gezeigt: Die Maßnahmen, die wir zum Schutz unserer Bewohner und Bewohnerinnen ergreifen mussten und die uns allen nicht leichtgefallen sind, sind erforderlich und wirksam. Wir freuen uns, dass es bis heute gelungen ist, sämtliche Wohnbereiche unserer Wohnstätte für Menschen mit einer geistigen Behinderung vor einem Einschleppen des Virus zu schützen.
Als Ausdruck der Wertschätzung und Dankbarkeit für ihre herausragende Arbeit und quasi als Motivator für die Zukunft hat sich die Geschäftsleitung deshalb entschlossen, allen Mitarbeitenden im Bereich der Behindertenhilfe einen „Corona-Durchhalte-Bonus“ auszuzahlen.
Dabei handelt es sich nicht um die von Bund und Ländern finanzierte und medial breit verkündete staatliche Corona-Prämie. Diese bleibt nämlich den Pflegenden in Einrichtungen der Behindertenhilfe verwehrt. Die Geschäftsleitung bewertet diesen Zustand als zutiefst ungerecht. Denn die verrichteten Tätigkeiten sind mit denen der klassischen Altenpflege vergleichbar: So unterstützen sie unsere Bewohner und Bewohnerinnen in jeder Lebenslage und leisten unter anderem körpernahe Pflege. Damit sind sie mindestens in gleicher Weise herausgefordert. Denn neben der unmittelbaren Pflege und Unterstützung begleiten sie vor allem Menschen, die zur Risikogruppe gehören und weder die Bedrohungen durch das Corona-Virus noch die geforderten Hygieneregeln alleine bewältigen können.
Die Enttäuschung unserer Mitarbeitenden über diese Schlechterstellung können wir sehr gut nachvollziehen. Nicht zuletzt wollen wir hier als verantwortungsvoller Arbeitgeber gegensteuern und ein wenig Linderung verschaffen.
Der freiwillig und aus eigenen Mitteln gezahlte Corona-Durchhalte-Bonus soll auch einen Schwung in die Zukunft bringen. Denn bei aller Freude über das Erreichte müssen wir uns weiter vorsehen und dürfen keinesfalls angesichts erfolgter Lockerungen annehmen, die Gefahr sei vorüber. Momentan gibt es Anzeichen, dass wir uns am Beginn einer zweiten Infektionswelle befinden. Daher müssen wir Sorge tragen, dass die Schutzmaßnahmen weiterhin so konsequent wie bisher umgesetzt werden. Nur so können wir unsere Bewohner und uns selbst schützen. Der Corona-Durchhalte-Bonus soll dabei Rückenwind geben.
Großweitzschen, 05.08.2020
Lars Werner, Sebastian Lässig
Geschäftsführer
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